Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

16.06.2022

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.


Volltext

Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Gebühr

Gebühr
15 EUR (FIX)


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 


Fristen

Es gibt keine Fristen. 


Erforderliche Unterlagen

Keine


Zuständigkeit

Standesamt


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Standesamt
Adresse
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
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Zuständige Mitarbeiter

Frau Uta Rosenthal
Telefon 033968 82520

Frau Marie Struzyna
Telefon 033968 82528