Weiterleistung für Wohngeld beantragen


Volltext

Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als

Die Weiterleistung des Wohngelds wird in der Regel wiederum für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Je nach Ihrer Situation legen Sie Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vor. Dazu können zum Beispiel gehören:

Sie sollten die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder angeben Die Wohngeldstelle prüft dann, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Nachweise anfügen, zum Beispiel:

Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte

Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Nachweise:


Voraussetzungen

Ihre Einkommensverhältnisse haben sich seit dem Erstantrag nicht stark verbessert.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei weiter bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.


Fristen

In der Regel wird Ihnen das Wohngeld vom Ersten des Monats nach Ablauf des vorherigen Bewilligungszeitraumes an gezahlt. Dafür müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Weiterleistungsantrag bei der Wohngeldstelle stellen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)


Fachlich freigegeben am

16.06.2025

Zuständigkeit

zuständiger Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde


Onlinedienste


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Prignitz - Wohngeld
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / F G H M
Telefon 03876 713560
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / I K L N
Telefon 03876 713154
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / J O S
Telefon 03876 713540
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / P Q
Telefon 03876 713315
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / R T U V W X Y Z
Telefon 03876 713641
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld A-E
Telefon 03876 713150
Telefax 03876 713608