Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen


Volltext

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Fristen

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

Es gibt folgende Hinweise:

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich – auch in automatisierter Form – insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen. Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,

Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,

Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)


Fachlich freigegeben am

30.06.2025

Zuständigkeit

Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde


Onlinedienste


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Prignitz - Wohngeld
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / F G H M
Telefon 03876 713560
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / I K L N
Telefon 03876 713154
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / J O S
Telefon 03876 713540
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / P Q
Telefon 03876 713315
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / R T U V W X Y Z
Telefon 03876 713641
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld A-E
Telefon 03876 713150
Telefax 03876 713608