Fahrerlaubnis Neuerteilung


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

21.07.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gesamtkosten für Antrag und Verwaltungsgebühren. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales (BMV)


Zuständigkeit

Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes (Landkreis bzw. der kreisfreie Stadt)


Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörde


Fristen

Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.


Volltext

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese neu beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen.

Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt.

Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt:


Hinweise (Besonderheiten)


Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:


Zuständige Stelle(n)

Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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