Kampfmittelbelastung Überprüfung


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

19.05.2020

Bearbeitungsdauer

10 bis 12 Wochen


Volltext

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese  den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.

Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen.

Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.


Verfahrensablauf

Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:

Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.


Hinweise (Besonderheiten)

Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 zunächst befristet  erweiterte Sonderregelungen gemäß des Ordnungsbehördengesetzes.


Fristen

Keine


Voraussetzungen

Keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800

Abgabe
EUR (VARIABEL)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales,

Referat 46


Zuständigkeit

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst


Ansprechpunkt

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst

Am Baruther Tor 20

15806 Zossen

Fax: 033702/214200

Telefon Zentrale: 033702/2140

E-Mail: kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de


Rechtsgrundlage(n)

§ 37a OBG

§ 13 BbgBO

Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994

Kampfmittelverordnung des Landes Brandenburg


Erforderliche Unterlagen

Eigentumsnachweis


Formulare/Schriftformerfordernis


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Kampfmittelbeseitigungsdienst
Adresse
Am Baruther Tor 20
15806 Wünsdorf
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