Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Volltext
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben. Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind.
- Es liegen Änderungen vor.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss zum Download auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss und aktuelle Beträge auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
;Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
30.07.2025;02.04.2026Zuständigkeit
Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe
Ansprechpunkt
Unterhaltsvorschussstellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Sachbereich Kinder- und Jugenddienst
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Zuständige Mitarbeiter
Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Meyenburg Stadt und OT Pritzwalk
03876 713298Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Putlitz Berge Stadt Pritzwalk
03876 713275Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ anteilig Stadt Pritzwalk
03876 713253
03391 6885102Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Gemeinde Groß Pankow und Stadt Pritzwalk
03876 713382
03876 713300Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ anteilig Stadt Perleberg
03876 713253Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Gumtow und Stadt Perleberg
03876 713273Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Karstädt und Stadt Perleberg
03876 713270Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Amt Lenzen-Elbtalaue und Stadt Wittenberge
03876 713225Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
03876 713258Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
03876 713235
Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
(Haus 6)