Vorname Änderung der Reihenfolge


Volltext

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Je nach Bundesland unterschiedlich.

Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.


Verfahrensablauf

Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.


Bearbeitungsdauer

in der Regel keine


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

12.06.2019;10.06.2024

Zuständigkeit

Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Standesamt
Adresse
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
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Zuständige Mitarbeiter

Frau Uta Rosenthal
Telefon 033968 82520

Frau Marie Struzyna
Telefon 033968 82528