Fahrerlaubnis Erweiterung Um Begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

21.07.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.


Zuständigkeit

Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein


Hinweise (Besonderheiten)

Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.


Volltext

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren. Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:


Voraussetzungen

Um Ihre Fahrerlaubnis zum "Begleiteten Fahren ab 17" zu erweitern, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

für Bewerber:

•        Bei Erweiterung: Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis

•        Mindestalter 17 Jahre (Antragstellung 6 Monate vorher möglich)

•        ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

•        Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B

•        erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung

für Begleitpersonen:

•        Vollendung des 30. Lebensjahres

•        Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren

•        zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)


Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr
7.7 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung

Gebühr
3.3 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Kosten für die Überprüfung je Begleitperson


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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