Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme
Volltext
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Wechselt die Bauherrschaft, hat die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Voraussetzungen
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Textform den Wechsel der Bauherrschaft mit. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
Bearbeitungsdauer
Es dauert ein paar Tage (3 bis 4 Tage) bis die Änderung im System der unteren Bauaufsichtsbehörde eingepflegt ist.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
30.08.2024Zuständigkeit
Die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Formulare
- Bauen online- digitaler Bauntrag (Online-Formular)
- Bauen online - virtuelles Bauamt (Online-Formular)
- Bauformulare des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (Online-Formular)
- Bauformulare des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (Online-Formular)
Zuständige Stelle(n)
Bauen - Antragsverwaltung
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
Adresse
Bergstr. 1
19348 Perleberg
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Zuständiger Mitarbeiter
Sb Bauordnung Sekretariat
03876 713244
Sachbereich Bauordnung
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
Adresse
Bergstr. 1
19348 Perleberg
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