Jagdschein Ersatz


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

21.07.2025;03.03.2025

Hinweise (Besonderheiten)

Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.


Gebühr

Gebühr
64 EUR (FIX)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

;

Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Volltext

Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.

Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.


Voraussetzungen

ggf. Kopie des bereits erstellten Jagdscheins


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Untere Jagdbehörde
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
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