Jagdschein Ersatz
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Jagd - Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins (pdf-Dokument) (FormularDokFormSolutions)
- Jagd - Jagderlaubnisschein (FormularDokFormSolutions)
Fachlich freigegeben am
21.07.2025;03.03.2025Hinweise (Besonderheiten)
Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.
Gebühr
Gebühr
64 EUR (FIX)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
;Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Volltext
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.
Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.
Voraussetzungen
- Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
- Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
- Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.
ggf. Kopie des bereits erstellten Jagdscheins
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild
Zuständige Stelle(n)
Untere Jagdbehörde
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
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