Jagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

21.07.2025;03.03.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Abgabe
25 EUR (FIX)

Jagdabgabe


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

;

Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Zuständigkeit

Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.


Fristen

Sie können Ihren Jahresjagdschein wiederbeantragen, sobald die Sperrfrist verstrichen ist.


Volltext

Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen Jagdschein. Ein Jahresjagdschein wird Ihnen für höchsten 3 Jahre erteilt. Ein Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

Wenn Ihnen der deutsche Jahresjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.

Die Behörde kann Ihnen Ihren Jahresjagdschein aus verschiedenen Gründen entziehen:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Untere Jagdbehörde
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
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