Jagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

26.11.0022;03.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz 

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Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Gebühr

Gebühr
49 EUR (FIX)

Abgabe
5 EUR (FIX)

Jagdabgabe


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 


Zuständigkeit

Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage. 


Formulare/Schriftformerfordernis


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Untere Jagdbehörde
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
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