Jagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

26.11.0022;03.03.2025

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. 

Sind Sie bereits in Besitz eines  deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde. 

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Abgabe
25 EUR (FIX)

Jagdabgabe


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 


Zuständigkeit

Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.


Formulare/Schriftformerfordernis


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz ;

Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Untere Jagdbehörde
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
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