Jugendjagdschein Änderung
Volltext
Hat sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Formulare/Schriftformerfordernis
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
- Jagd - Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins (pdf-Dokument) (FormularDokFormSolutions)
- Jagd - Jagderlaubnisschein (FormularDokFormSolutions)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Fristen
Die Änderung ist umgehend nach dem Wechsel des Namens oder des Wohnsitzes zu beantragen.
Fachlich freigegeben am
26.11.2022Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständige Stelle(n)
Untere Jagdbehörde
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
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