Jugendjagdschein Eintragung


Fachlich freigegeben am

26.11.2022;03.03.2025

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Volltext

Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

;

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Gebühr

Abgabe
15 EUR (FIX)


Fristen

Die Eintragung ist umgehend nach Erteilung der Jagderlaubnis zu beantragen.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Formulare/Schriftformerfordernis

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Untere Jagdbehörde
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
Array