Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)


Volltext

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin beziehungsweise gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

Für eine Ermessenseinbürgerung muss die zuständige Behörde im Einzelfall ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung feststellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Ermessenseinbürgerung folgende Personen miteingebürgert werden, auch wenn sie noch nicht seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben:

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Für die Ermessenseinbürgerung gelten folgende Mindestanforderungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweise:


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

10.03.2026

Zuständigkeit

Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, können Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten erfahren.

Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise und unter anderen Voraussetzungen als bei einer Einbürgerung im Inland eingebürgert werden. Für sie ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein.


Zuständige Stelle(n)

Sb Migration
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713490
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713424
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713470
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713473
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713491
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713477
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713476
Telefax 03876 713471

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713707