Verlängerung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

28.07.2026;15.04.2026

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Weiterbewilligung erfolgt schriftlich. Die Behörde prüft Ihren eingereichten Antrag, erbittet bei Bedarf weitere Informationen oder Nachweise und entscheidet über die Gewährung der Leistungen und deren Umfang. 

Die Weiterbewilligung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen:

Die Weiterbewilligung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.

 Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

 

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen:


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Die Bearbeitungsdauer hängt von den Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall ab.


Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen.

Antrag auf Weiterbewilligung:

Antrag auf Weiterbewilligung  


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fristen

Die Weiterbewilligung müssen Sie binnen zwei Wochen nach Ablauf der Befristung beantragen.


Hinweise (Besonderheiten)

Diese Weiterbewilligung gilt nur für Leistungen, die befristet nach dem BVG bereits bezogen wurden.


Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 2 - Soziales Entschädigungsrecht


Volltext

Wenn Sie im Dezember 2023 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten haben, können Sie eine Weiterbewilligung dieser Leistungen bis spätestens zum 31.12.2033 beantragen.

Das BVG regelte bis 2023 die Entschädigung für gesundheitliche Schäden beispielsweise durch Wehrdienst, Gewalttaten oder Impfungen. Es wurde 2024 durch das neue Soziale Entschädigungsrecht, das Vierzehnte Buch des Sozialgesetzbuches, ersetzt.

Sind Ihre gesundheitlichen Schäden, die diese Gesetze betreffen, bis zum 31.12.2023 aufgetreten, gilt in der Regel weiter das alte Recht. Das heißt, wenn die Befristung Ihrer Leistungen nach dem BVG ausläuft, können Sie beantragen, dass Sie weiterhin Leistungen nach altem Recht des BVG erhalten. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, läuft Ihr Anspruch nahtlos weiter. Ein Antrag nach neuem Sozialen Entschädigungsrecht ist dann nicht nötig.

Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der Sozialen Entschädigung, das heißt, Ihr lokaler Versorgungsträger oder das Landesamt. Die Entscheidung richtet sich unter anderem nach Ihrer finanziellen Situation.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)
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Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
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Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
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