Vorzeitige Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten


Volltext

Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.

Einige Leistungen können Sie als geschädigte Person erhalten, bevor über Ihren Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung endgültig entschieden wurde.

Dies betrifft:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für den Erstantrag sind folgende Nachweise erforderlich:

Falls Sie erforderliche Nachweise dem Antrag nicht beifügen, wird die zuständige Behörde aufgrund Ihrer Angaben von Amts wegen ermitteln und erbittet hierfür eine Einverständniserklärung.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Der Antrag ist kostenlos


Verfahrensablauf

Die Behörde prüft Ihren eingereichten Antrag auf Gewährung von vorzeitigen Leistungen, erbittet bei Bedarf weitere Informationen und Nachweise und entscheidet über die Gewährung der Leistung sowie deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen:

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen:


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

09.07.2026;15.04.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 2 - Soziales Entschädigungsrecht

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)
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Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
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Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
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