Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

09.07.2026;15.04.2026

Fristen

Es gibt keine Frist.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Volltext

Als geschädigte oder hinterbliebene Person, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezieht, können Sie auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen erhalten. Dazu zählen:

Unterhaltsbeihilfe wird gezahlt, wenn Sie vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erwerbstätig waren.  

Waren Sie zuvor erwerbstätig, können Sie Übergangsgeld erhalten. Wenn für Sie keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht und Sie selbst eine Altersvorsorge haben, erhalten Sie neben dem Übergangsgeld auch Geld für Ihre Altersvorsorge zurückerstattet. Es gibt eine Obergrenze.

Es können erstattet werden:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 2 – Soziales Entschädigungsrecht


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)
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Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
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Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
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