Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Grundsicherungsgeld beantragen


Volltext

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:


Rechtsgrundlage(n)

§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

§§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
 

§§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
 

§ 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
 

§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)


Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.

Hinweis:

Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein


Weiterführende Informationen

Informationen zum Bildungspaket auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
 

Informationen zum Bildungspaket auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
 

Übersicht der Anlaufstellen in den Bundesländern zur Beantragung des Bildungspakets auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt


Fachlich freigegeben am

06.10.2023;28.05.2026

Ansprechpunkt

Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Grundsätzlich gilt: Wer Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende bezieht, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner.


Zuständigkeit

Für Grundsicherungsleistende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in der Regel das Jobcenter.


Zuständige Stelle(n)

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
(Haus 5)
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