Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis


Volltext

Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

beantragen.

Sie haben die Möglichkeit, die Trichinenprobe selbst zu entnehmen, wenn Sie dafür eine spezielle Erlaubnis erhalten haben. Diese Erlaubnis können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

Es handelt sich um eine variable Gebühr, die sich nach der Landesgebührenordnung richtet und im Rahmen von 21 bis 82 Euro liegt. Die genaue Höhe der Gebühr wird von der zuständigen Kommune festgelegt.


Verfahrensablauf

Um die Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben zu erhalten, müssen Sie einige Schritte befolgen:

Nach Erhalt der Erlaubnis erhalten Sie einen Gebührenbescheid.


Weiterführende Informationen


Zuständigkeit

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

17.12.2025

Zuständige Stelle(n)

Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Array

Zuständiger Mitarbeiter

Sachbearbeiter Vetereinäraufsicht und Verbraucherschutz
Telefon 03876 713-411