Bioabfälle Entsorgung Weihnachtsbäume


Volltext

Die Abholung von Tannenbäumen erfolgt nach Vorankündigng durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Termine finden Sie in Ihrem Abfallkalender. Wenn Sie an Ihrem Abfuhrtag nicht da sind oder Sie Ihren Weihnachtsbaum noch länger stehen lassen wollen, können Sie Ihren Tannenbaum auch kostenlos auf den Recycling-Stationen abgeben. Bitte entfernen Sie vorab jeglichen Baumschmuck wie Lametta oder Christbaumkugeln.

 


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Es handelt sich um Bioabfälle (Weihnachtsbäume) aus privaten Haushaltungen.

Der jeweilige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bietet die Abholung der Weihnachtsbäume in der Regel an bestimmten Tagen eines Kalenderjahres an.

Näheres ist der jeweiligen Abfallentsorgungssatzung zu entnehmen.  

Es können nur völlig abgeschmückte Weihnachtsbäume, ohne Kugeln und Lametta zur Entsorgung bereit gestellt werden.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52


Fachlich freigegeben am

19.11.2025

Zuständigkeit

Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger


Zuständige Stelle(n)

Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖRE)
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg