Metallabfälle Entsorgung
Volltext
Die Entsorgung von Metallabfällen erfolgt in erster Linie durch die öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger. Metallabfälle sind getrennt zu halten und einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Zu des Metallabfällen gehören zum Beispiel:
- Fahrräder, Kinderwagen, Regalteile, Wäscheständer,
- Werkzeugkisten,
- Kerzenständer, Kochtöpfe,
- Pfannen und Besteck aus Metall
Zu den Metallabfällen gehören u.a. nicht:
- Alle Arten von Elektrogeräten, Bauabfälle und Bauschutt sowie Teile von Autos und Krafträdern
Meist haben die öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger Holsysteme eingerichtet. Darüber hinaus können Metallabfälle an den Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Einzelheiten sind in den jeweiligen Entsorgungssatzungen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Einzelheiten zur Entsorgung von Metallabfällen sind den Entsorgungssatzungen der jeweiligen öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger zu entnehmen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52
Fachlich freigegeben am
18.12.2025Zuständigkeit
Öffentlich – rechtliche Entsorgungsträger
Zuständige Stelle(n)
Abfallwirtschaft
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg
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Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖRE)
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Sachbereich Kreisentwicklung, ÖPNV und Abfallwirtschaft
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg