Einbürgerung Verleihung


Volltext

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie dann auch einen deutschen Pass und dürfen sich außerdem unbegrenzt in Deutschland aufhalten.

Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 erlaubt. 


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Für die Unterlagen genügt regelmäßig eine beglaubigte Abschrift oder eine Ablichtung des Originals. Personenstandsurkunden und Pass sind im Original vorzulegen. Bei fremdsprachigen Urkunden ist außerdem eine Übersetzung erforderlich.

 

Hinweis: Lassen Sie sich frühzeitig von der Einbürgerungsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die eine Einbürgerung fallen Gebühren an. Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.

Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Sprachkenntnisse und für die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.


Verfahrensablauf

Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrags und der von Ihnen vorgelegten Nachweise erhalten Sie eine Nachricht von Ihrer Einbürgerungsbehörde, ob Sie eingebürgert werden können.


Bearbeitungsdauer

Unter Umständen kann von der Antragstellung bis zur Einbürgerung eine längere Zeit vergehen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration


Fachlich freigegeben am

27.01.2026

Zuständige Stelle(n)

Sb Migration
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713490
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713424
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Telefon 03876 713470
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Telefon 03876 713473
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Telefon 03876 713477
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Telefax 03876 713471

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