Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

18.08.2025;02.02.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

;

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.


Fristen

Es gibt keine Frist.

Es gibt keine Fristen. Sofern das Fahrzeug online über iKFZ zugelassen wird.

Können Sie Ihr Fahrzeug mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis, den Sie im Rahmen des Zulassungsvorganges erhalten sofort nutzen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren richten sich nach Gebührennummer 221 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Verwaltungsgebühr
30 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden

Verwaltungsgebühr
12.8 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für die Erstzulassung über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal)

Verwaltungsgebühr
10.2 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für die Wahl eines Wunschkennzeichen


Volltext

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kfz-Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie,

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst:

Wenn Sie ein neues (zulassungspflichtiges) Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde. Auch eine Beantragung online über iKFZ ist möglich.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu. Ob Ihr Fahrzeug zulassungspflichtig ist, können Sie aus § 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung entnehmen

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.


Zuständigkeit

zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

bei Vertretung durch einen Dritten:

bei Zulassung auf Minderjährige:

bei Änderungen am Fahrzeug:

bei Vertretung durch einen Dritten:

bei Änderungen am Fahrzeug:


Rechtsgrundlage(n)


Zuständige Stelle(n)

Kfz-Zulassungsstelle
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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