Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen


Volltext

Wenn Sie ein neues Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie in der Regel eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen. 

Als Neufahrzeuge gelten Fahrzeuge, die

Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, die

Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

Alle neu zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges gebrauchtes Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen. 

Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, die

Den Antrag für die Zulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:

Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:

Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:

Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren bestimmen sich nach Gebührennummer 221 in der Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

;

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

10.09.2025;02.02.2026

Zuständigkeit

zuständig: örtliche Zulassungsbehörde


Zuständige Stelle(n)

Kfz-Zulassungsstelle
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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