Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – einen Verwendungsnachweis einreichen


Volltext

Wenn Sie für eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, ist die Verwendung der Zuwendung nach Erfüllung des Zuwendungszwecks durch die Einreichung eines Verwendungsnachweises nachzuweisen. Was in Ihrem Fall zu welchem Zeitpunkt einzureichen ist, ist in den Nebenbestimmungen festgelegt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Zur Einreichung des Verwendungsnachweises rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.

Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Verwendungsnachweis online ab.

Der Verwendungsnachweis wird vom LASV geprüft. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Prüfbescheid.

Bei Unklarheiten oder fehlenden Angaben nimmt das LASV Kontakt zu Ihnen auf.


Bearbeitungsdauer

Ihr Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde möglichst zeitnah geprüft.


Fristen

Der Verwendungsnachweis muss fristgerecht eingereicht werden. Das genaue Datum können Sie aus dem Zuwendungsbescheid entnehmen.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

MASGZ


Fachlich freigegeben am

16.06.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)
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Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
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Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
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