Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Waffengewerbe Erteilung für Leiter Zweigniederlassung


Volltext

Wenn Sie eine andere Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung oder zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beauftragen wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.

Sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Leiter der Zweigniederlassung erteilt und kann befristet werden.

Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:


Voraussetzungen

Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Waffenherstellung oder der Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausgeübt werden.

Land Brandenburg:

Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Waffenherstellung oder der Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausgeübt werden.

 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr: 300 - 2.000 EUR

Land Brandenburg:

Kostenhöhe variabel vin: 100 bis zu 3000 EUR

Weitere Gebühren nach der Erteilung:

25,00 Euro: alle drei Jahre für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit

Ggf. 75,00 Euro: Kontrolle der Aufbewahrung


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:


Fristen

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber beziehungsweise der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb 1 Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder 1 Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von 2 Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

20.12.2023;06.02.2026

Zuständigkeit

Polizeipräsidium des Landes Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Polizeidirektion Nord
Adresse
Fehrbelliner Straße 4c
16816 Neuruppin
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