Eheschließung im Ausland Beurkundung von im Ausland geschlossener Ehen Deutscher bzw. ihrer Beteiligung


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

27.03.2024;22.01.2026

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Berechnungsgrundlage


Fristen

Es gibt keine Frist.


Fachlich freigegeben durch

Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Inneres und Sport
Referat 23 - Personenstandsrecht

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Bearbeitungsdauer

Vom Einzelfall abhängig.


Volltext

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen. 

Antragsberechtigt sind:


Erforderliche Unterlagen


Zuständigkeit


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Standesamt
Adresse
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
Array

Zuständige Mitarbeiter

Frau Uta Rosenthal
Telefon 033968 82520

Frau Marie Struzyna
Telefon 033968 82528