Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Waffengewerbe Erteilung für Stellvertreter


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

20.12.2023

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Volltext

Wenn Sie die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch einen Stellvertreter betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.

Die Stellvertretererlaubnis wird für eine bestimmte Stellvertreterin beziehungsweise einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden.

Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.


Fristen

Die Erlaubnis erlischt, wenn die Erlaubnisinhaberin beziehungsweise der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb 1 Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder 1 Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von 2 Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes  Brandenburg


Zuständigkeit

Polizeipräsidium des Landes Brandenburg


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr: 300 - 2.000 EUR

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Weitere Gebühr nach der Erteilung: 25,00 Euro: alle drei Jahre für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit


Voraussetzungen

Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Waffenherstellung oder der Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausgeübt werden.

Land Brandenburg:


Erforderliche Unterlagen

für Nicht-EU-Bürger/innen


Zuständige Stelle(n)

Polizeidirektion Nord
Adresse
Fehrbelliner Straße 4c
16816 Neuruppin
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