Nur noch digitale Lichtbilder!
Nur noch digitale Lichtbilder!
Ab Mai 2025 wird das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente bundesweit vereinfacht: Lichtbilder können dann direkt in der Behörde bei der Beantragung eines Dokumentes erstellt werden. Ein zusätzlicher Gang ins Fotostudio ist nicht mehr erforderlich, außer für körperlich eingeschränkte Personen. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einer zertifizierten Fotografin oder einem zertifiziertem Fotografen anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotostudios gleichwohl künftig digital an die Behörde übertragen.
Eine Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses mit einem biometrischen Lichtbild als Papierausdruck ist demnach nur noch bis zum 30.04.2025 möglich.
Bei der Erstellung eines digitalen Lichtbildes in der Behörde fallen pro beantragtem Dokument Gebühren in Höhe von 6,00 Euro an.
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