Halenbeck-Rohlsdorf

Vorschaubild Halenbeck-Rohlsdorf
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Kirche in Rohlsdorf
Kirche in Rohlsdorf

Zur Gemeinde Halenbeck-Rohlsdorf gehören die bewohnten Gemeindeteile:

 

 

Fusion
Um den Bürgerentscheid zur Gemeindegebietsreform am 30. Sept. 2001 vorzubereiten, fanden in Halenbeck, Brügge, Warnsdorf und Rohlsdorf Einwohnerversammlungen statt.

 

Am 30. Sept. 2001 stimmten die Bürger von Halenbeck und Rohlsdorf mehrheitlich für die Fusion der beiden Gemeinden.

 

Am 18.10.2001 unterzeichneten die ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinden Halenbeck, Richard Kenner, und Rohlsdorf, Herbert Haase, sowie Amtsdirektor Rainer Greve im Verwaltungsgebäude des Amtes Pritzwalk-Land die offiziellen Dokumente zur Bildung der neuen Gemeinde Halenbeck-Rohlsdorf.

Die Bildung der neuen Gemeinde wurde am 31.12.2001 wirksam. Nach Auflösung des Amtes Pritzwalk-Land genehmigte das Ministerium des Innern den Beitritt der Gemeinde in das Amt Meyenburg. Halenbeck-Rohlsdorf gehört dem Amt Meyenburg seit dem 01.07.2002 an.

 

In ihrer Sitzung am 03.02.2003 beschloss die Gemeindevertretung Halenbeck-Rohlsdorf in ihrer Hauptsatzung, dass zur Gemeinde Halenbeck-Rohlsdorf der Ortsteil Halenbeck mit den bewohnten Gemeindeteilen Brügge und Warnsdorf sowie der Ortsteil Rohlsdorf mit dem bewohnten Gemeindeteil Ellershagen gehören.

 

Mit Beschluss der Gemeindevertretung Halenbeck-Rohlsdorf am 29.03.2004 wurde v.g. Hauptsatzung durch eine neue aufgehoben. In der neuen Hauptsatzung ist festgelegt, dass zur Gemeinde Halenbeck-Rohlsdorf keine Ortsteile mehr gehören, sondern folgende bewohnte Gemeindeteile: Halenbeck, Brügge, Warnsdorf, Rohlsdorf und Ellershagen. Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung: 04.06.2004.