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Wohngeld Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte


Volltext

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.

Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

  • Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)


Fachlich freigegeben am

16.06.2025

Zuständigkeit

Über Ihren Erhöhungsantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.

Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. 


Onlinedienste


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Prignitz - Wohngeld
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / F G H M
Telefon 03876 713560
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / I K L N
Telefon 03876 713154
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / J O S
Telefon 03876 713540
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / P Q
Telefon 03876 713315
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / R T U V W X Y Z
Telefon 03876 713641
Telefax 03876 713608

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld A-E
Telefon 03876 713150
Telefax 03876 713608