Bodenrichtwert
Volltext
Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.
- Wohnbauflächen,
- gemischte Bauflächen,
- gewerbliche Bauflächen,
- landwirtschaftliche Flächen.
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 196 BauGB, § 12 BbgGAV
Erforderliche Unterlagen
Mit Hilfe der Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) oder der Katasterbezeichnung eines Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) kann der Bodenrichtwert gefunden werden.
Voraussetzungen
Internetanschluss
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Online-Auskunft
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
keine
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
26.04.2019Zuständige Stelle
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Amt Meyenburg - Liegenschaften
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82534