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Bodenrichtwert


Volltext

Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.

  • Wohnbauflächen,
  • gemischte Bauflächen,
  • gewerbliche Bauflächen,
  • landwirtschaftliche Flächen.

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
 


Rechtsgrundlage(n)

§ 196 BauGB, § 12 BbgGAV


Erforderliche Unterlagen

Mit Hilfe der Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) oder der Katasterbezeichnung eines Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) kann der Bodenrichtwert gefunden werden.


Voraussetzungen

Internetanschluss


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Online-Auskunft


Bearbeitungsdauer

keine


Fristen

keine


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

26.04.2019

Zuständige Stelle

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landkreisen und kreisfreien Städten


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Liegenschaften
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82534