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Flurstück Bildung durch Zusammenlegung


Volltext

Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.


Verfahrensablauf

Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.


Bearbeitungsdauer

1-6 Monate


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

26.04.2019

Zuständigkeit

Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure


Zuständige Stelle(n)

Prüfung / Übernahme
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg

Zuständiger Mitarbeiter

Sb Kataster/Geoinformation Prüfung / Übernahme
Telefon 03876 713762