Melderegisterauskunft Erteilung
Volltext
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Voraussetzungen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
;Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Fachlich freigegeben am
10.09.2021Zuständige Stelle(n)
Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82518