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Melderegisterauskunft Erteilung


Volltext

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen


Voraussetzungen

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.


Verfahrensablauf

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.


Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Wochen


Hinweise (Besonderheiten)

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.


Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

;

Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg


Formulare/Schriftformerfordernis

 Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person


Fachlich freigegeben am

10.09.2021

Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82518