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Ausbildungsförderung Beratung


Volltext

Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.


Bearbeitungsdauer

keine


Fristen

keine


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

06.05.2020

Zuständigkeit

jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt


Formulare


Zuständige Stelle(n)

BAföG
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt SB BAföG / Unterkunft+Verpflegung Azubis / Ausbilderin Buchstabe M-Z
Telefon 03876 713746
Telefax 03876 713132

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt SB BAföG / Unterkunft+Verpflegung Azubis Buchstabe A-L
Telefon 03876 713742
Telefax 03876 713132