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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung für ein studienbezogenes Praktikum EU


Volltext

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum in der EU erhalten, wenn Sie

  • in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss in einem Drittstaat erlangt haben oder
  • noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt.

Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie er in Deutschland erworben werden könnte, vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Das Praktikum muss fachlich und im Niveau dem Studium beziehungsweise dem Hochschulabschluss entsprechen.

Sie können während Ihres Aufenthalts keine Beschäftigung aufnehmen.

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die zur Personensorge berechtigte Person Ihrem geplanten Aufenthalt zustimmen.

Die Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum ist befristet. Sie wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für 6 Monate, erteilt.


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Verfahrensablauf

Zuständig im Land  Brandenburg dist ie Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Fachlich freigegeben am

16.04.2025

Zuständigkeit

Zuständig im Land  Brandenburg dist ie Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Ansprechpunkt

Zuständig im Land  Brandenburg dist ie Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Sb Migration
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713490
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713424
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713470
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713473
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713491
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Telefon 03876 713477
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Telefon 03876 713476
Telefax 03876 713471

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713707