Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung
Volltext
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständigkeit
Zuständig im Land Brandenburg sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Formulare
Zuständige Stelle(n)
Sb Migration
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Zuständige Mitarbeiter
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713490Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713424Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713470Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713473Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713491Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713477Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713476
03876 713471Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713707


















