Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Volltext
Sie sind als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis oder ein gültiges Passdokument zu besitzen. Die Daten im Personalausweis, außer Anschrift und Größenangabe, müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit, wenn die persönlichen Daten außer Anschrift und Größenangabe nicht mehr aktuell sind. Wenn Ihr Ausweis abhandenkommt oder gestohlen wird, müssen Sie dies auch melden.
Folgendes müssen Sie bei Ihrem Bürgeramt melden:
- Ihr Name hat sich geändert und Sie besitzen kein anderes gültiges Identitätsdokument mit dem neuen Namen.
- Sie haben Ihren Personalausweis verloren.
- Ihnen wurde der Ausweis gestohlen.
- Sie haben einen Verlust gemeldet und den Personalausweis wiedergefunden.
Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.
Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl, sperren die Behörden Ihren Online-Ausweis automatisch. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Bei Namensänderung und Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 und 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 28 Absatz 1 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Voraussetzungen
Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Meldung fallen keine Kosten an.
Benötigen Sie einen neuen Personalausweis, weil Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, fallen Gebühren für die Neuausstellung an.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Fristen
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Weiterführende Informationen
- Informationen zum neuen Personalausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Hinweise (Besonderheiten)
Melden Sie den Wiederfund eines als verloren gemeldeten Personalausweises persönlich beim Bürgeramt, wird der Eintrag bei der Polizei gelöscht. Sie können das Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit innerhalb Deutschlands weiternutzen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
25.06.2025Zuständigkeit
örtliche Personalausweisbehörde
Ansprechpunkt
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Zuständige Stelle(n)
Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82518
Zuständige Mitarbeiter
Frau Diana Heinemann
033968 82519Frau Christina Witte
033968 82518


















