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Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

21.07.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Hinweise (Besonderheiten)

Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.


Volltext

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Sie nehmen am „Begleiteten Fahren ab 17“ teil.
  • Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Das „Begleitete Fahren ab 17“ können Sie bereits beantragen, bevor Sie die ersten Fahrstunden nehmen.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:

  • ein Bußgeld
  • ein Punkt im Fahreignungsregister
  • die Verlängerung der Probezeit
  • die Anordnung eines Aufbauseminars

Voraussetzungen

Um am "Begleiteten Fahren ab 17" teilzunehmen, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
    • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16,5 Jahren beginnen.
    • Wenn Sie die theoretische und praktische Prüfung absolviert haben, bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Die Prüfungsbescheinigung ersetzt bis zu Ihrem 18. Geburtstag den Führerschein. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie, die wiederum folgende Bedingungen erfüllt:
    • Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
    • Sie besitzt mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, also Pkw.
    • Sie beachtet die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot, wenn sie Sie begleitet,
    • Sie ist im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebühr
7.7 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung

Gebühr
3.3 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Kosten für die Überprüfung je Begleitperson


Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
  • gegebenenfalls: mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

Zuständige Stelle(n)

Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben A, B, C, D, F, I)
Telefon 03876 713358
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben E, K, M, V)
Telefon 03876 713579
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben G, H, J, L)
Telefon 03876 713308
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben N, O, P, Q, R, Sch)
Telefon 03876 713352
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben S, St, T, U, W, X, Y, Z)
Telefon 03876 713349