Internationalen Führerschein beantragen
Volltext
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.
Terminvereinbarung wird empfohlen
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
In der Regel sofort
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Land Brandenburg:
Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Weiterführende Informationen
Land Brandenburg:
Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird.(Anlage 8 c oder 8 d FeV)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Fachlich freigegeben am
05.08.2025Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Formulare
Zuständige Stelle(n)
Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt
Adresse
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau Diana Heinemann
033968 82519Frau Christina Witte
033968 82518
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Zuständige Mitarbeiter
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben A, B, C, D, F, I)
03876 713358Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben E, K, M, V)
03876 713579Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben G, H, J, L)
03876 713308Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben N, O, P, Q, R, Sch)
03876 713352Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben S, St, T, U, W, X, Y, Z)
03876 713349


















