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Internationalen Führerschein beantragen


Volltext

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Land Brandenburg:

Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.

Terminvereinbarung wird empfohlen


Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

In der Regel sofort


Fristen

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Land Brandenburg:

Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.


Weiterführende Informationen

Land Brandenburg:

Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird.(Anlage 8 c oder 8 d FeV)   


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

05.08.2025

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt
Adresse
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau Diana Heinemann
Telefon 033968 82519

Frau Christina Witte
Telefon 033968 82518

Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben A, B, C, D, F, I)
Telefon 03876 713358
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben E, K, M, V)
Telefon 03876 713579
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben G, H, J, L)
Telefon 03876 713308
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben N, O, P, Q, R, Sch)
Telefon 03876 713352
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben S, St, T, U, W, X, Y, Z)
Telefon 03876 713349