Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Volltext
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Fachlich freigegeben am
05.07.2022Zuständigkeit
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Zuständige Stelle(n)
Amt Meyenburg - Verkehr
Adresse
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Doreen König
033968 82517
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Sachbereich Kreisstraßenmeisterei
Adresse
Berliner Str. 7
19348 Perleberg
Zuständiger Mitarbeiter
Sb Kreisstraßenmeisterei Straßenrechtsangelegenheiten
03876 713709


















