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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen


Volltext

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  •  Absperrungen, Bauzäune
  •  Container
  •  Baugerüste, Baumaschinen
  •  Baustelleneinrichtung
  •  Ablagerung von Baumaterialien
  •  Befahren von Gehbahnen

Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

05.07.2022

Zuständigkeit

Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Verkehr
Adresse
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Doreen König
Telefon 033968 82517

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Sachbereich Kreisstraßenmeisterei
Adresse
Berliner Str. 7
19348 Perleberg

Zuständiger Mitarbeiter

Sb Kreisstraßenmeisterei Straßenrechtsangelegenheiten
Telefon 03876 713709