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Abmeldung von Hunden


Volltext

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.

Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.


Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes


Erforderliche Unterlagen

Rückgabe der Hundesteuermarke

Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Fristen

Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.


Fachlich freigegeben durch

Gemeinde Zeuthen


Fachlich freigegeben am

25.01.2023

Zuständige Stelle

kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Steuern
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82530