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Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben anzeigen


Volltext

Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher in Textform mitteilen, wann Sie mit Ihrem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen möchten.

Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige, Formular Baubeginnanzeige
  • Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise
  • ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen

Voraussetzungen

Mit der Ausführung Ihres genehmigungsbedürftigen bzw. genehmigungsfrei gestellten Bauvorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die (Teil-) Baugenehmigung vorliegt.

Spätestens mit der Baubeginnanzeige müssen Sie die erforderlichen bautechnischen Nachweise einreichen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Zeigen Sie der Bauaufsichtsbehörde den geplanten Baubeginn mindestens 1 Woche zuvor in Textform an.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn des Bauvorhabens gegeben sind. Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.


Fristen

Anzeigefrist: mindestens eine Woche vor dem geplanten Beginn der Bauarbeiten


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen

Wird die Baubeginnanzeige nicht oder nicht fristgerecht erstattet, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Fachlich freigegeben am

17.02.2023

Zuständigkeit

Örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde


Zuständige Stelle(n)

Bauen - Antragsverwaltung
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
Adresse
Bergstr. 1
19348 Perleberg

Zuständiger Mitarbeiter

Sb Bauordnung Sekretariat
Telefon 03876 713244

Sachbereich Bauordnung
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
Adresse
Bergstr. 1
19348 Perleberg