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Hundesteuerersatzmarke beantragen


Volltext

Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.

Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.


Erforderliche Unterlagen

unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen


Voraussetzungen

Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen. 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung


Verfahrensablauf

Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.


Fristen

Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Hundesteuermarke trägt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann je nach Einzelfallprüfung mit einem Bußgeld geahndet werden.


Fachlich freigegeben durch

Fontanestadt Neuruppin


Fachlich freigegeben am

19.12.2024

Zuständigkeit

kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Steuern
Adresse
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Jacqueline Stenske
Telefon 033968 82530