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Sperrmüll Abholung Anmeldung


Volltext

Bürger und Gewerbetreibende können Sperrmüll (kaputte Möbel, alte Matratzen, etc.) bei ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben. Je nach Wohnort oder Geschäftsort bieten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Abholung an oder der Sperrmüll kann bei den jeweiligen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Noch funktionsfähige Möbel können auch an Sozialkaufhäuser weitergegeben werden oder über Internetplattformen (Kleinanzeigen.de, nebenan.de, etc.) weiter verschenkt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Es gelten die Bedingungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.


Voraussetzungen

Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.


Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:

• vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)

• die Abfallgebühren und den

• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52


Fachlich freigegeben am

07.02.2025

Zuständigkeit

öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger


Zuständige Stelle(n)

Abfallwirtschaft
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg