Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Absatz 1, 2 und 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- §§ 1712-1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Unterhaltsbeistandsschaft/-beratung - Informationsblatt zur Datenschutzgrundverordnung (Online-Formular)
- Unterhaltsberatung - Musterbrief an Unterhaltsschuldner (Online-Formular)
- Unterhaltsberatung - persönliche Erklärung (Online-Formular)
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben am
14.11.2022;02.04.2026Gebühr
Abgabe
EUR (KOSTENFREI)
Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
;Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Volltext
Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Erziehen Sie Ihr Kind allein, dann muss der andere Elternteil Unterhalt zahlen. Als Mutter haben Sie bereits im Mutterschutz Anspruch auf Unterhalt, als Vater unmittelbar nach der Geburt des Kindes. Wenn der andere Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt, kann das Jugendamt Sie rechtlich beraten und weitergehende Unterstützung anbieten.
Welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, erörtern Sie zusammen mit dem Jugendamt in einem persönlichen Gespräch. Das Jugendamt hilft Ihnen dann dabei, Schreiben zu formulieren, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln oder eine Pfändung einzuleiten, wenn dies notwendig ist.
Beistandschaft
Sie können beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für Ihr Kind einrichten. Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Es kann zum Beispiel
- den Vater zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden auffordern,
- die gerichtliche Klärung der Vaterschaft veranlassen,
- den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen,
- den Unterhaltsanspruch regelmäßig überprüfen,
- eine Urkunde über den Unterhalt aufnehmen,
- den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen,
- die Unterhaltszahlungen einziehen und kontrollieren,
- den Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils ermitteln und
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Ihr Sorgerecht wird davon nicht eingeschränkt.
Beistandschaft beenden
Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beenden. Sie endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Es kann sich dann bis zum 21. Geburtstag selbst vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Zuständigkeit
örtlich zuständiges Jugendamt
Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Erforderliche Unterlagen
- für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Zuständige Stelle(n)
Sachbereich Kinder- und Jugenddienst
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Zuständige Mitarbeiter
Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Meyenburg Stadt und OT Pritzwalk
03876 713298Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Putlitz Berge Stadt Pritzwalk
03876 713275Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ anteilig Stadt Pritzwalk
03876 713253
03391 6885102Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Gemeinde Groß Pankow und Stadt Pritzwalk
03876 713382
03876 713300Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ anteilig Stadt Perleberg
03876 713253Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Gumtow und Stadt Perleberg
03876 713273Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Karstädt und Stadt Perleberg
03876 713270Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Amt Lenzen-Elbtalaue und Stadt Wittenberge
03876 713225Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
03876 713258Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
03876 713235
Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
(Haus 6)
Zuständige Mitarbeiter
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen A bis L
03876 713182
03876 713240Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen M bis Z
03876 713183
03876 713240


















