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Blaue Tonne


Volltext

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Voraussetzungen

Einzelheiten sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entnehmen.


Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

;

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis


Fachlich freigegeben am

28.09.2020;19.11.2025

Zuständigkeit

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger


Zuständige Stelle(n)

Abfallwirtschaft
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Kreisentwicklung, ÖPNV und Abfallwirtschaft Sachbearbeitung Gebürenerhebung
Telefon 03876 713669
Sb Kreisentwicklung, ÖPNV und Abfallwirtschaft Sachbearbeitung Gebürenerhebung
Telefon 03876 713668
Sb Kreisentwicklung, ÖPNV und Abfallwirtschaft Sachbearbeitung Gebürenerhebung
Telefon 03876 713672