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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation


Volltext

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis endet und Sie das für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erforderliche Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollten Ihr Lebensunterhalt und Ihr Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert sein.

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert wird, ist sie erneut befristet, in der Regel für die restliche Dauer des Prüfungsverfahrens. Die Aufenthaltserlaubnis gilt für den Zeitraum vom Ablegen der Prüfung bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beziehungsweise bis Sie den Bescheid der zuständigen Stelle erhalten.

Eine Erwerbstätigkeit ist in diesem Zeitraum nicht erlaubt.

Ihre Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn

  • Sie die Prüfung oder die Prüfungen nicht in einem angemessenen Zeitraum ablegen können oder
  • die Ausländerbehörde die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits ausgeschlossen hat.

Rechtsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

15.08.2025

Zuständigkeit

Im Land Brandenburg ist dies, wenn Sie

-      in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung,

-      in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Sb Migration
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713490
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713424
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713470
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713473
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713491
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713477
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Telefon 03876 713476
Telefax 03876 713471

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713707